Konsequenzen für Heinz Müller

Der Ex-Torwart Heinz Müller (36) muss zukünftig mit Konsequenzen rechnen, die ihm vielleicht weniger lieb sein dürften. Der Torwart reichte wegen seines Vertragsendes 2014 bei Mainz 05 Klage ein und wollte damit erreichen, dass er in dem Rechtsstreit gewinnt.

Das Urteil

Die Richterin sagte in ihrem Urteil, dass es bisher zu diesem Thema noch keine höchstrichterlich bindende Entscheidung gibt. Somit sei das Urteil vorerst „erstinstanzlich“. Lippa sagte zu der Bild-Zeitung: „Mir war durchaus bewusst, dass dieses Urteil für Aufsehen sorgen würde und auch, dass es weitreichende Konsequenzen haben kann. Ich verstehe auch, dass es jetzt überall diskutiert wird, und es die unterschiedlichsten Auffassungen darüber gibt. Wir sind aber ein Gericht, ich musste nach Recht und Gesetz entscheiden! Für Spitzensportler dürfen keine anderen Maßstäbe gelten, als für andere Arbeitnehmer.“ Die Gegenseite hatte natürlich eingewendet, dass ein anderer Richter anders über diesen Fall entschieden hätte. Dazu sagte die Richterin: „Es gab in Nürnberg einen ähnlichen Fall, da galt aber noch alte Rechtssprechung – das TzBfG (Teilzeit-Befristungs-Gesetz; d. Red.) in heutiger Form gibt‘s erst seit 2001.“

Weitere Entscheidungen wären identisch

Zusätzlich konnte die Richterin zu dem Fall sagen, dass sie von ihrer Entscheidung überzeugt sei und dass auch in einer weiteren Prüfung sicher sein würde, dass kein anderes Urteil gefällt werden könne. Schließlich basiere das Urteil auf europarechtlichen Vorgaben, an die man sich halten muss. Es kann noch einige Wochen dauern, bis das Urteil den beiden Streit-Parteien zugeschickt wird. Dann kann Mainz jedoch innerhalb eines Monats vor dem Landesarbeitsgericht Einspruch einlegen. Der 05-Mainz Präsident Harlad Strutz hat angekündigt, dass er den Rechtsweg maximal ausschöpfen wird und mehrere Instanzen einbeziehen will.