DFB-Strafgericht verhängt weitere Strafen

Wie heute durch das Sportgericht des Deutschen Fußballbundes mitgeteilt wurde, sind vier weitere Bundesligavereine verurteilt worden und haben als Strafe eine saftige Geldstrafe zu erwarten. Bei einem Verein, der verurteilt wurde, kann durch die Verantwortlichen des Vereins, innerhalb von 24 Stunden, nach Bekanntgabe des Urteils eine mündliche Verhandlung beantragt werden. Jetzt muss abgewartet werden, wie sich der Verein gegenüber dem Urteil sich verhält.

Durch Chaoten: Knalltrauma und Jacke angebrannt

Bei dem ersten Verein, der durch das Sportgericht verurteilt wurde, handelt es sich um Hannover 96. Anlass zu diesem Gerichtstermin war ein Vorfall vom 15. Spieltag in der 1. Fußballbundesliga der Saison 2014 / 2015. Es trafen Werder Bremen und Hannover 96 aufeinander. Sportlich

gesehen war diese Begegnung ein totaler Erfolg, mit einem wunderbar anzusehenden Fußballspiel, welches mit vielen schönen und traumhaften Toren die Krönung fand.

Vor Spielbeginn haben Anhänger von Hannover 96 mehrere Böller gezündet. Zwei von ihnen erlitten ein Knalltrauma und mussten ärztlich behandelt werden. Bei einer anderen Person fing die Jacke, durch eingesetzte Pyrotechnik das kokeln an. Daraufhin wurde der Verein von Hannover jetzt zu einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro verurteilt. Das Sportgericht kam zu der Auffassung, dass dieses Verhalten als „unsportlich“ angeprangert werde musste und es dadurch zu dieser Geldstrafe kam. Das Urteil ist im Moment nicht rechtskräftig, da Hannover 96 bislang dem erlassenen Urteil zugestimmt hat.

Dortmund und Schalke 04 trifft es härter

Ebenfalls sind Dortmund und Schalke zu harten Strafen wegen Fehlverhalten ihrer Fans verurteilt worden.

Der derzeitige 17. der Bundesliga Borussia Dortmund muss sich gleich wegen mehrerer Fälle „unsportlichen Verhaltens“ seiner Fans verantworten. Zum Überfluss wurde die Verletzung der Aufsichtspflicht im Rahmen des mangelhaften Schutzes des Gegners und der Schiedsrichter mit angebracht und bewertet. Insgesamt beläuft sich die Geldstrafe auf 50.000 Euro.

Folgende Vorfälle wurden bekannt gegeben:

• das Spiel gegen den Hamburger SV am 7. Spieltag (04. Oktober 2014)
Reservespieler des HSV wurden beim Aufwärmen mit Getränkebechern beworfen

• die Begegnung gegen Hannover 96 am 9. Spieltag (25. Oktober. 2014)
als der vierte Offizielle ebenfalls mit Getränken von Zuschauern überschüttet wurde
• das Spiel gegen Werder Bremen am 17. Spieltag (20. Dezember 2014)
Anhänger des BVB stürmten vor Beginn des Spiels einen Sitzplatzbereich, kletterten über Zäune und griffen die dortigen Ordner an

Derby-Zeit = Rauchbomben-Zeit / Nürnberg – Greuther Fürth

Ebenso trifft es die 2. Fußballbundesliga, wo es am 19. Spieltag (20.Dezember 2014) zwischen dem 1. FC Nürnberg und der SpVgg Greuther Fürth ebenfalls zu Vorfällen kam. Der Verein wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro verurteilt. Die Begründung lautete, „fortgesetztes unsportliches Verhalten“. Anhänger des Kleeblattes ließen es sich nicht nehmen, im eigenen Fanblock Rauchbomben und bengalische Fackeln zu zünden.